WALDBRANDGEFAHR-OFFENES FEUER VERBOTEN

Dohr, den 08.05.2022

Im Dohrer Distrikt Leikirst wurde am Wochenende am Eingang zum Wald eine größere abgebrannte offene Feuerstelle entdeckt. Das Anzünden einer offenen Feuerstelle am Waldrand oder im Wald ist bei der derzeitigen Trockenperiode unverantwortlich. Unabhängig davon ist dies auch verboten. Das rheinland-pfälzische Landeswaldgesetz enthält zum Waldbrandschutz folgende Regelungen:

"Im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald darf nur mit Genehmigung des Forstamtes Feuer angezündet werden.

Im Wald darf nicht geraucht werden. Brennende oder glimmende Gegenstände dürfen im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald nicht weggeworfen oder sonst unvorsichtig gehandhabt werden."

Um entsprechende Beachtung wird gebeten. Zuwiderhandlungen gegen die obigen Bestimmungen können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Unabhängig davon drohen in einem Schadensfall erhebliche Schadensersatzansprüche.

Toni Göbel, Ortsbürgermeister