Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Land Rheinland-Pfalz verlangt Anhebung der Steuersätze für Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer

Dohr, den 08.08.2022

Es verdichten sich derzeit die Anzeichen, dass die Kommunen nach den Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz zum 1.1.2023 nicht um eine drastische Erhöhung (bei der Grundsteuer B beispielsweise in vielen Orten eine Anhebung um 100 %-Punkte oder mehr) der Steuersätze umhinkommen. Das Land Rheinland-Pfalz gibt nämlich nach der derzeitigen Planung zum 1.1.2023 sogenannte Nivellierungssätze (bei der Grundsteuer A und B und bei der Gewerbesteuer) vor, welche die Kommunen anwenden müssen, wenn sie nicht deutliche Einnahmeverluste in Kauf nehmen wollen. Denn nach dem vom Land geplanten Umsetzungsszenario werden die Kommunen sowohl bei den beispielsweise an die Verbandsgemeinde und den Landkreis zu zahlenden Umlagen so gestellt, als ob sie die geforderten höheren Steuersätze anwenden und daraus resultierende Mehr-Einnahmen erzielen. Gleichzeitig sollen den Kommunen keine Landeszuweisungen für dringend notwendige Maßnahmen mehr gewährt werden, wenn sie diese erhöhten Hebesätze nicht festsetzen. Die Kommunen werden sich der Forderung des Landes also kaum entziehen können; sie fühlen sich quasi erpresst.

In Dohr ist die Grundsteuer A derzeit mit 300 v.H. festgesetzt, verlangt werden vom Land künftig wohl 345 v.H. Die Grundsteuer B ist in Dohr derzeit mit 365 v.H. festgesetzt, verlangt wird künftig wohl eine Festsetzung mit 465 v.H. (also eine Erhöhung um 100 %-Punkte!!!). Und die Gewerbesteuer soll künftig mit 380 v.H. festgesetzt werden anstatt wie bisher mit 365 v.H.

Für die meisten Steuerzahler in der Gemeinde ist die Grundsteuer B wichtig. Die Grundsteuer B umfasst alle in einer Gemeinde liegenden bebauten und unbebauten Grundstücke, welche nicht der Land- oder Forstwirtschaft zuzuordnen sind. Wenn die Gemeinde, wie gefordert, den Hebesatz der Grundsteuer B von 365 auf 465 v.H. anheben muss, bedeutet dies ein Mehraufkommen von rd. 20.000 €, welches von den Grundsteuer B zahlenden Bürgerinnen und Bürgern in der Gemeinde Dohr aufzubringen ist.

Wenn Sie einmal ausrechnen wollen, was das in Ihrem konkreten Fall bedeutet, können Sie folgende Rechnung aufstellen: Entnehmen Sie die bisherige Höhe der Grundsteuer B aus dem letzten Abgabenbescheid der Verbandsgemeindeverwaltung, dividieren den Betrag durch 365 (den bisherigen Hebesatz) und multiplizieren das Ergebnis mit 465 (dem geforderten neuen Hebesatz). Dann haben Sie das Ergebnis, was Sie künftig an Grundsteuer B zu zahlen haben, wenn das Land seine Ankündigung zur Forderung nach einer Erhöhung der Steuersätze wahr macht.

Die vom Land geforderten und letztlich von den Steuerzahlern aufzubringenden Steuererhöhungen kommen in einer Zeit, in der die Menschen durch eine hohe Inflation und insbesondere drastisch steigende Energiepreise ohnehin bereits erheblich belastet sind. Hinzu kommt die derzeit anlaufende Neubewertung der Grundstücke im Zuge der Grundsteuerreform, was im Regelfall ebenfalls deutliche Anhebungen bei der Grundsteuer zur Folge haben wird. Dies alles zusammen ist für viele finanziell nicht zu verkraften.

Man kann deshalb nur hoffen, dass die Damen und Herren Landtagsabgeordneten ein Einsehen haben und sich bei der für Mitte September geplanten Landtagssitzung gegen eine Erhöhung der Steuersätze zum derzeitigen Zeitpunkt oder zumindest für eine moderat gestaffelte Anpassung der Steuersätze aussprechen.

Toni Göbel, Ortsbürgermeister